Verhaltensweise bei Transportschäden

Unterschreiben

Unterschreiben Sie erst den Erhalt, wenn Sie die Ware kontrolliert haben, denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den einwandfreien Zustand der Ware! Hierfür öffnen Sie bitte die Verpackungsfolie, auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind.

Sollte die Ware oder die Verpackung während des Transportes beschädigt worden sein, so haben Sie folgende Möglichkeiten:

Verfahrensweise

Bei Beschädigung an Verpackung oder Ware, bitte Transportschaden auf Frachtbrief notieren. Bitte keinesfalls eine Mengenangabe machen, sondern lediglich z.B. „Verpackung beschädigt" oder „Ware beschädigt", eintragen, da eine genaue Angabe erst nach Eingangskontrolle möglich ist. Dieses Dokument unbedingt vom Fahrer unterschreiben lassen und behalten bzw. kopieren.

Auspacken und genau kontrollieren

Der Kurierdienst oder die Spedition muss die Geduld aufbringen, bis Sie das Packstück vollständig ausgepackt und auf Transportschäden kontrolliert haben. Dies wird zwar ungern gesehen, ist aber Ihr gutes Recht.

Sollte die Unterschrift auf einem Displaygerät geleistet werden, unterschreiben Sie etwas kleiner und machen Sie möglichst deutlich den Vermerk „TRANSPORTSCHADEN" dazu. Zusätzlich sollte der Fahrer die Sendung in seiner EDV als Schaden markieren.

Falls ein Fahrer Ihnen die Möglichkeit versagt, die Ware mit Beschädigungsvermerk anzunehmen (er besteht auf Unterschrift ohne Vermerk) oder selbst einen Vermerk auf den Papieren machen möchte, VERWEIGERN Sie bitte die Annahme und informieren Sie uns umgehend per Telefon, Fax oder E-Mail!

Da bei uns die Ware in ordnungsgemäßem Zustand von der Spedition übernommen wird (hierfür unterschreibt der Fahrer auch bei uns), handelt es sich im Falle eines Schadens um einen Transportschaden. Wenn der Fahrer einen Vermerk wie z.B. „verdeckter Schaden" oder „Ware nicht ordnungsgemäß verpackt" machen möchte, sind Sie in der Beweislast, dass es sich bei dem Schaden um einen Transportschaden handelt und dies ist nur sehr schwer zu beweisen! Bitte lassen Sie nicht zu, dass der Fahrer einen der oben genannten Vermerke auf dem Speditionsauftrag macht.

Die Rücksteuerung annahmeverweigerter Sendungen organisieren wir in Zusammenarbeit mit dem von uns gewählten Transportunternehmen für Sie. Auch die Rückholung transportbeschädigter Ware wird durch uns organisiert. Dies natürlich in Absprache mit Ihnen.

Im Zweifel gilt

Bevor Sie eine Sendung in beschädigtem Zustand akzeptieren und befürchten, später evtl. Schäden selber tragen zu müssen, lehnen Sie die Annahme ruhigen Gewissens ab und melden Sie uns den Schaden per Telefon, Fax oder per E-Mail.

Ersatzansprüche gegen Dritte sicherstellen

  • Transportschadenvermerk in die Frachtpapiere, z.B. Frachtbrief, Lieferschein
  • Schriftliche Haftbarmachung des Beförderungsunternehmers
  • Den festgestellten Schaden vom anliefernden Fahrer mit Unterschrift bestätigen lassen, Original oder Kopie behalten!!!
  • Erst danach den Empfang der Ware quittieren
  • Fotos des Schadens machen
  • Schaden so schnell wie möglich melden

Bei Nichtbeachtung sind Regressansprüche an uns und dem von uns beauftragten Spediteur nicht durchführbar!

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Wohnrausch GmbH

Gewerbering 5
D-87480 Weitnau

T.
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